Allgemeine Geschäftsbedingungen

airmess®, Hochlandstrasse 36, 01328 Dresden
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1. Allgemeines

a) Die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Angebote, Leistungen, Lieferungen und Zahlungen sowie für den gesamten Geschäftsverkehr zwischen dem Auftraggeber und airmess® (im Folgenden: airmess®). Vereinbarungen, die von den AGB abweichen, sowie ergänzende Absprachen bedürfen der Schriftform oder der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung. Durch die Auftragserteilung erkennt der Auftraggeber die AGB an. Sie gelten für die gesamte Dauer der Geschäftsverbindung. Die geschäftlichen Beziehungen zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

2. Angebot und Vertragsschluss

a) Falls keine bestimmte Bindungsdauer zugesichert wird, sind unsere Angebote freibleibend und unverbindlich.
b) airmess® behält sich vor den Auftrag nach einheitlichen Grundsätzen anzunehmen oder abzulehnen. Auch bei verbindlich angenommenen Aufträgen ist airmess® berechtigt, wegen des Inhalts oder der technischen Form hiervon zurückzutreten. Ersatzansprüche können daraus nicht hergeleitet werden.
c) Die Preise gelten vom Tage des Vertragsschlusses an drei Monate. Ist der Auftrag innerhalb dieses Zeitraums aus Gründen, die nicht von airmess® zu vertreten sind, nicht abgeschlossen, so ist airmess® berechtigt, zwischenzeitlich eingetretene Kostensteigerungen einschließlich einer etwaigen Erhöhung der Umsatzsteuer durch Preiserhöhung in entsprechendem Umfang an den Auftraggeber weiterzugeben.
d) Der Auftrag wird vom Auftraggeber schriftlich erteilt. Mit Eingang der zu bearbeitenden Daten und Unterlagen ist der Auftrag verbindlich.

3. Preise, Zahlungsbedingungen

a) Angebote von airmess® sind grundsätzlich unverbindlich. Die vom Auftraggeber zu zahlende Vergütung ergibt sich aus den im Angebot genannten Preisen. Sämtliche Preise verstehen sich netto, zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Fracht, Verpackung, Versicherung, Zoll, usw. werden gesondert in Rechnung gestellt.
b) airmess® kann zur Deckung von Auslagen bis zu 30% der vereinbarten Summe im Voraus verlangen. Alle Barauslagen, die über den geschäftlichen Geschäftsbetrieb hinausgehen sind vom Auftraggeber zu ersetzen.
c) Werden fest gebuchte vom Auftraggeber nicht wahrgenommen, ist airmess® berechtigt, Schadenersatz in Höhe von 50% des vereinbarten Honorars zu verlangen.
d) Für den Fall, dass aufgrund unvollständiger oder unzutreffender Informationen des Auftraggebers der Arbeitsaufwand erheblich über der bei Auftragserteilung genannten Höhe liegt, sind entsprechende Preisanpassungen vorbehalten.
e) Werden vom Auftraggeber kurz bevor oder während eines laufenden Projekts weitergehende Leistungen verlangt, die über die Auftragsbestätigung hinausgehen, so werden die Arbeiten nach den normal üblichen Sätzen von airmess® berechnet.
f) Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von 14 Kalendertagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug auf das von airmess® genannte Konto zu überweisen. Ab dem 30. Tag nach Fälligkeit werden Verzugszinsen in Höhe der gesetzlichen Zinsen fällig.
g) Der Auftraggeber ist zur Zurückbehaltung oder Aufrechnung des Rechnungsbetrages nur berechtigt, wenn die von ihm geltend gemachten Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unstreitig sind.

4. Eigentumsvorbehalt

a) Bis zur vollständigen Bezahlung aller Ansprüche aus der Geschäftsverbindung bleiben alle gelieferten Waren, Bildrechte sowie sämtliches Produktionsmaterial Eigentum von airmess®. Pfändungen oder sonstige Zugriffe Dritter sind unverzüglich anzuzeigen.

5. Urheberrecht

a) Das uneingeschränkte Urheberrecht am Bildmaterial liegt bei airmess®.
b) airmess® hat das ausdrückliche Recht, das erstellte Bild- und Tonmaterial in allen Medien zur Eigendarstellung zu nutzen. Ausnahmen bedürfen der Schriftform.
c) Der Auftraggeber erklärt, dass durch die Überlassung von Bild-, Ton- und Schriftmaterial keine Rechte Dritter verletzt. airmess® wird von Ansprüchen Dritter, die durch Urheberrechtsverletzungen des zu bearbeitenden Materials entstehen sollten, freigestellt.
d) airmess® untersagt die Vervielfältigungen aller von airmess® hergestellten Medien sowie die Unkenntlichmachung der Urheberschaft. Ausnahmen bedürfen der Schriftform.

6. Pflichten des Auftraggebers

a) Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass durch die auftragsgegenständlichen Leistungen keine gesetzlichen oder Behördlichen Verbote oder Beschränkungen verletzt werden. Kommt er dieser Verpflichtung nicht nach, hat er airmess® von allen etwaigen Ansprüchen Dritter freizustellen und den Schaden zu ersetzen, der durch die Verletzung der Hinweispflicht entsteht.
b) Die bei Vervielfältigung eventuell anfallenden GEMA-Gebühren hat allein der Auftraggeber zu tragen. Ihm ist bekannt, dass airmess® zur GEMA-Meldung verpflichtet ist und dieser Verpflichtung nachkommen wird.

7. Geheimhaltung, Datenschutz

a) airmess® verpflichtet sich, die ihm überlassenen Daten vertraulich zu behandeln sowie alle Sachverhalte und Informationen, die ihm durch das Geschäftsverhältnis bekannt werden, geheim zu halten, sofern es sich nicht um allgemein bekannte oder zugängliche Informationen handelt. Name, Anschrift und Telefonnummer des Auftraggebers werden von airmess® ausschließlich zum internen Gebrauch gespeichert und nicht an Dritte weitergegeben.
b) airmess® haftet nicht für Daten und Dokumente des Auftraggebers, die sich Dritte durch widerrechtliche Handlungen angeeignet haben.

8. Liefertermine

a) airmess® ist bemüht, die vom Auftraggeber gewünschten Termine bestmöglich einzuhalten. Voraussetzungen hierfür sind: – schriftliche Auftragserteilung mit konkreter Beschreibung des Auftragsumfangs – Einhaltung der Zahlungsvereinbarungen – rechtzeitige Vorlage der Ausgangsmaterialien – Freigaben und sonstige Angaben des Auftraggebers
b) Die Lieferzeiten verlängern sich angemessen, wenn das an airmess® übergebene Material mangelhaft ist, oder der Arbeitsablauf durch Streiks, höhere Gewalt oder sonstige Umstände gestört wird, die von airmess® nicht zu vertreten sind.
c) airmess® ist berechtigt, sich zur Erfüllung der vertraglichen Pflichten der Hilfe Dritter zu bedienen.

9. Gewährleistung, Haftungsausschluss

a) Reklamationen müssen vom Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen nach Lieferung geltend gemacht werden, andernfalls gilt die Leistung als akzeptiert. airmess® ist nach eigener Wahl zur Ersatzlieferung
oder Nachbesserung berechtigt. Nach zweimaligem Fehlschlagen der Nachbesserung ist der Auftraggeber berechtigt, eine Minderung des Kaufpreises zu verlangen.
b) Das Recht auf Einstellung oder Minderung der Zahlung besteht nicht, sofern die Reklamation aufgrund des Auftraggebers, seinen Mitarbeitern oder seinen Erfüllungsgehilfen oder sonstigen Personen, die nicht durch airmess® beauftragt wurden, verursacht wurde.
c) Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, eine etwaige Reklamation selbst oder durch die Beauftragung Dritter beseitigen zu lassen.
d) airmess® haftet nur für Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit oder nachweislichen Vorsatz entstanden sind, jedoch maximal in Höhe des Auftragswertes.
e) Es besteht kein Anspruch auf Schadenersatz auf Seite des Auftraggebers, wenn Leistungs- oder Lieferungsverzögerungen infolge technischer Betriebsstörungen oder höherer Gewalt eingetreten sind.
f) Für Mängel, die auf Versäumnissen des Auftraggebers bzw. auf unvollständigen, unrichtigen oder unleserlichen Vorlagen beruhen, haftet airmess® nicht.
g) Bei elektronischer Lieferung, zum Beispiel per E-Mail, haftet airmess® nur für die ordnungsgemäße Absendung der Daten, jedoch nicht für deren Verlust oder Verfälschung auf dem Übertagungsweg.
h) Die elektronische und postalische Übermittlung von Texten oder Dateien erfolgt auf Gefahr des Auftraggebers.
i) airmess® übernimmt keine Haftung für die bei ihr eingelagerten Materialien. Sollte das zur Bearbeitung an airmess® übergeben Ausgangsmaterial des Auftraggebers durch Stromausfall, technische Schäden oder in sonstiger Weise beschädigt werden, ohne dass grobe Fahrlässigkeit vorliegt, ist airmess® nur zum Ersatz des reinen Materialwertes verpflichtet.
j) Es obliegt der Pflicht des Auftraggebers das Master vor der Weiterverarbeitung zu prüfen.

10. Gerichtsstand

a) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, die sich aus der Geschäftsverbindung ergeben, ist Amtsgericht Dresden. Die Parteien vereinbaren die Anwendung deutschen Rechts.

11. Schlussbestimmungen

a) Sollte einer der vorstehenden Klauseln ganz oder teilweise unwirksam sein, so verpflichten sich die Parteien, diese rechtsunwirksame Klausel durch eine rechtswirksame Klausel zu ersetzen, die dem ursprünglich Gewollten rechtlich und wirtschaftlich möglichst nahe kommt. Dies gilt entsprechend auch dann, wenn der Vertrag eine Lücke aufweisen sollte, die von beiden Parteien bei Vertragsabschluss nicht erkannt wurde.
b) Die Unwirksamkeit einer Klausel berührt nicht die Wirksamkeit anderer Klauseln oder dieser AGB.
c) Nebenabreden und Vertragsänderungen bedürfen der Schriftform. Stand: 01.08.2016

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